Belegarzt

 

Als Wahlarzt-Patientin haben Sie die Möglichkeit im Krankheitsfall den Arzt Ihrer Wahl als Belegarzt in einer Privat-Krankenanstalt zu ernennen und mit Ihrer Behandlung ( konservativ oder Operation ) zu beauftragen.

 

Dies gilt sowohl für zusatzversicherte Patientinnen als auch für alle anderen Krankenversicherten (ÖGK,BVA,KFA,VA,SVS).

Für Letztere kann dies nur gegen Aufzahlung bei der Privat-Krankenanstalt erfolgen. Das Behandlungshonorar  wird direkt mit der Patientin verrechnet und kann mit saldierter Honorarnote bei den Krankenkassen eingereicht werden. In der Regel erfolgt eine 80 prozentige Rückvergütung der üblichen VA-Leistungen.