Warum Wahlarzt?

Warum Wahlarzt?

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber auch möglich.

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Als Wahlarzt nütze ich jedoch die Möglichkeit, der Patientin eine detaillierte Honorarnote über die erbrachten Leistungen auszustellen, welche sie nach Saldierung bei der Krankenkasse einreichen kann.

Gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes ist die entsprechende Krankenkasse verpflichtet allen ihren Versicherten nach der Konsultation eines Wahlarztes, 80% dessen zu vergüten, was die Kasse einem Vertragsarzt zahlen hätte müssen, wenn die Patientin einen Vertragsarzt mit der selben Leistungserbringung aufgesucht hätte.

Was kostet der Wahlarzt?

Was kostet der Wahlarzt?

Wahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen, da je nach Bedarf der Zeitaufwand und die zu erbringenden Leistungen unterschiedlich sein können.

Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Den Rückvergütungsantrag stellt die Patientin mit saldierter Rechnung, bzw. Überweisung.

Scheuen Sie sich nicht, vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.

Die Vorteile des Wahlarztes!

Die Vorteile des Wahlarztes!

Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Gesprächs- und Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.

  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung
  • Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine
  • Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination
  • Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen
    Krankenversicherung nicht vorgesehen sind („IGeL“ – Individuelle GesundheitsLeistungen)